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Festgesetzte Straßenausbaubeiträge für die Hammenser Straße nicht rechtens

Festgesetzte Straßenausbaubeiträge für die Hammenser Straße nicht rechtens

Bad Grund (kip) Die von der Gemeinde Bad Grund erhobenen Straßenausbaubeiträge für die Hammenser Straße in Willensen sind falsch berechnet worden. Das Verwaltungsgericht Göttingen gab die Klage eines Anliegers gegen seinen Heranziehungsbescheid statt. Das Verwaltungsgericht nahm eine andere Bewertung vor, sodass die Höhe der festgesetzten Straßenausbaubeiträge um rund 100.000 Euro zu reduzieren sind.
Jüngst befasste sich der Rat der Gemeinde Bad Grund mit dieser Entscheidung. Die Gemeinde hatte die Hammenser Straße als Anliegerstraße eingestuft und einen Beitrag von 75 Prozent der Herstellungskosten berechnet. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es sich um eine Straße handele, die dem innerörtlichen Straßenverkehr diene. Aufgrund des mit vier Gegenstimmen gefassten Ratsbeschlusses sollen die Anlieger nunmehr 55 Prozent der Kosten tragen. Dies macht eine Entlastung der Anlieger von rund 75.000 Euro aus. Entsprechend soll auch für die Straße "Am Liesenbrink" in Teichhütte verfahren werden.
Jürgen Rähmer, Tevfik Sahin, Bernd Hausmann und Patrick Schmidt stimmten dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu, weil sie der Meinung sind, dass eine nachträgliche Ergänzung der Satzung nicht rechtens sei.

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Will471
Hammenser Straße Willensen

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